Sie haben einen Glasschaden am Fahrzeug? Hier sind Ihre Möglichkeiten
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- bei einer Reparatur übernehmen wir Ihre Selbstbeteiligung
- kostenloser Fahrzeugcheck
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Wir übermitteln Ihren Auftrag an die Werkstatt, die weitere Abwicklung des Schadens mit Zurich übernimmt Ihre Werkstatt für Sie.
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Sofern Sie mit uns vertraglich eine freie Werkstattwahl vereinbart haben, können Sie den Schaden in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Auch wenn Ihr Vertrag keine freie Werkstattwahl beinhaltet können sie den Schaden bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Bitte beachten Sie dabei: Sofern Ihre Werkstatt keine Partnerwerkstatt von uns ist, zahlen Sie mindestens 15% des Rechnungsbetrags selbst.
Da die Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit uns abrechnet, ist eine Meldung Ihres Schadens an uns nicht erforderlich.
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