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Grundfähigkeitsversicherung

<ul class="list-hook">
<li>Kostenlose Reha- und Integrationsberatung im Leistungsfall</li>
<li> Flexible Anpassung der Rentenh&ouml;he</li>
<li>Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr</li>
</ul>

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Leistung: Erhalten Sie eine monatliche Rente, sobald Sie eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren.
  • Rehabilitation: Zurich bietet kostenlose Rehabilitations- und Integrationsberatung bei Versicherungsfall an, um den Weg zur Normalität zu unterstützen und Maßnahmen zu begleiten.
  • Rente: Rentenzahlung bereits bei voraussichtlich sechsmonatigem Verlust einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
  • Wechsel: Späterer Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Weltweit: Wo auch immer Sie leben oder arbeiten – Sie sind rund um die Uhr abgesichert. Auch in Ihrer Freizeit.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief sind Sie optimal abgesichert, damit es finanziell weitergeht, wenn der Körper nicht mehr kann. Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.

Schaubild "Versicherte Grundfähigkeiten / Beeinträchtigungen"

Mit dem Grundfähigkeits-Schutzbrief können Sie sich gegen die finanziellen Folgen des Verlustes von insgesamt 19 Grundfähigkeiten absichern*:

* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.

  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien/Bücken
  • Handgebrauch
  • Armgebrauch
  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Geistige Leistungsfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Gerichtliche Anordnung der Betreuung
  • Autofahren
  • Sitzen
  • Heben und Tragen
  • Greifen und Halten
  • Stehen
  • Schreiben
  • Gleichgewicht
  • Tastatur benutzen

Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung

Bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate (z.B. Gehen, Gebrauch einer Hand, Sehen) oder bei Pflegebedürftigkeit zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Leistungsfall noch arbeiten können oder wollen.

Grundfähigkeitsrente

Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegt.

Flexible Vertragsgestaltung

Wichtige Ereignisse verändern Ihr Leben und somit auch Ihre Bedürfnisse. Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz nach unserem Lebensphasenkonzept.

Weltweiter Schutz – rund um die Uhr

Wo auch immer Sie leben oder arbeiten – Sie sind rund um die Uhr abgesichert. Auch in Ihrer Freizeit.

Reha- und Integrationsberatung im Leistungsfall

Auf Wunsch unterstützt Sie Zurich auf dem Weg zurück in die Normalität. Bei Eintritt des Versicherungsfalles organisieren wir kostenfrei die Möglichkeit einer Rehabilitations- und Integrationsberatung durch anerkannte Fachpersonen. So können z.B. sinnvolle Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden.

Rückwirkende Leistungen

Stellt sich bei der Prüfung des Leistungsantrages heraus, dass Sie schon in der Vergangenheit Anspruch auf monatliche Leistungen hatte, so erbringen wir diese rückwirkend.

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie persönlich, kompetent und individuell.

Beratung vor Ort

Warum ist die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Der Grundfähigkeits-Schutzbrief ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft, die sich jeder leisten sollte.

Sabine A., 30 Jahre, Hausfrau und Mutter

hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 38,29 EUR* abgeschlossen. Sabine A. erkrankt an Multipler Sklerose (MS). Schon bald ist sie dauerhaft nicht mehr in der Lage, mit einer Hand Dinge zu greifen. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält Sabine A. eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 EUR.

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Max M., 35 Jahre, Parkettleger

hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 84,17 EUR* abgeschlossen. Wegen Arthrose in beiden Kniegelenken ist er nicht mehr in der Lage, sich zu knien und sich anschließend wieder aufzurichten. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält Max M. eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 EUR.

Peter J., 41 Jahre, Küchenfachberater

hat den Grundfähigkeits-Schutzbrief mit einem Monatsbeitrag von 71,20 EUR* abgeschlossen. Aufgrund einer durch Diabetes Typ 2 verursachten Durchblutungsstörung der Netzhaut (diabetische Retinopathie) ist die Sehkraft auf beiden Augen stark eingeschränkt. Einen Gegenstand, der mit gesunden Augen aus einer Entfernung von 20 m erkannt werden würde, erkennt er erst in bis zu 1 m Entfernung. Aus dem Grundfähigkeits-Schutzbrief erhält er eine monatliche Rente von 1.600 EUR.

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* Berechnung auf Grundlage eines Endalters von 65 Jahren für Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer

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Fragen und Antworten zur Grundfähigkeitsversicherung

Bereits bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten oder bei Eintritt einer der versicherten Beeinträchtigungen erhält ihr Kunde eine monatliche Rente, wenn der Verlust oder die Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegt.

Leistung unabhängig von der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit

Die Frage, ob Ihr Kunde im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Beeinträchtigung besteht.

19 versicherte Grundfähigkeiten/Beeinträchtigungen*

  • Gehen
  • Treppen steigen
  • Knien/Bücken
  • Handgebrauch
  • Armgebrauch
  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Geistige Leistungsfähigkeit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Gerichtliche Anordnung der Betreuung
  • Autofahren
  • Sitzen
  • Heben und Tragen
  • Greifen und Halten
  • Stehen
  • Schreiben
  • Gleichgewicht
  • Tastatur benutzen

* Einzelheiten ergeben sich aus unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung von Grundfähigkeiten.

Was eine Grundfähigkeits-Absicherung bietet und für wen sich diese eignet berichtet der Versicherungsexperte Bernd O. Engelien im Podcast.

Radiobeitrag anhören

Versicherungsbedingungen/ Verbraucherinformationen

Hier finden Sie unsere Informationen zum Lesen oder Herunterladen: Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen/Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.

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